FAQ

Jeder, der sein Vermögen auch in gebundener Form angelegt hat, sollte prüfen, welche Möglichkeiten die Liquiditätssicherung von Hadenfeldt bietet. Vermögen wird häufig in Form von Immobilien, Gesellschaftsanteilen oder Fonds angelegt. Der Nachteil dieser Anlageformen ist, dass sie in der Regel nicht sofort in Bargeld verfügbar sind. Wenn etwa Immobilien in kürzester Zeit verkauft werden müssen, bekommt man zwar einen Preis, aber oftmals nicht den Wert der Immobilie. Hierdurch entstehen im Erbfall häufig Liquiditätslücken, die sehr schnell geschlossen werden müssen. Das wichtigste Ziel eines Unternehmers, jederzeit über ausreichend Liquidität zu verfügen, gilt hier auch für seine Nachkommen.

Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ihr Vermögen lebenslang mit einer jederzeit verfügbaren Liquidität zur Abdeckung aller finanziellen Forderungen (Pflichtteilsansprüche, Zugewinnausgleich, Ausgleichszahlungen und gesellschaftsrechtlichen Abfindungen, Ertragsteuern und Erbschaftssteuer) auszustatten. Die Absicherung in voller Höhe ist bereits zu sehr niedrigen Beiträgen möglich.

Da wir alle sterblich sind, kann der Erbfall und der damit verbundene Liquiditätsbedarf jederzeit eintreten. Wer sich frühzeitig mit diesem Thema beschäftigt, kann besonders kostengünstige Lösungen in Anspruch nehmen und gelassener in die Zukunft schauen.

Die Absicherungskonzeption stellt sicher, dass die potenziellen Erben sofort und lebenslang die erforderliche Liquidität garantiert zur Verfügung gestellt bekommen. Sie können damit alle Zahlungsverpflichtungen abdecken, ohne Immobilien oder Unternehmensanteile vorab auf die Kinder zu übertragen. Sie bewahren sich damit auch Ihre Handlungsfähigkeit, da auf diese Mittel nach wie vor nur mit der Zustimmung von Ihnen zugegriffen werden kann.

Je eher Sie handeln, desto günstiger können Sie sich absichern. Denn je früher die Liquidität verfügbar ist, desto mehr können Sie zusätzlich von Zins- und Zinseszinseffekten profitieren.

Erbschaftssteuer und Ausgleichszahlungen sind nicht aufschiebbare Zahlungsverpflichtungen. Fehlende Vorsorge für den Erbfall führt dazu, dass Sie bestimmte Vermögensbereiche, unter Umständen sogar Ihr gesamtes Vermögen, latent bedrohen.

Ein Beispiel: Herr Meier ist Inhaber eines erfolgreichen Unternehmens. Das Vermögen von Herrn Meier ist in seinem Betrieb gebunden. Der Unternehmer verstirbt und es sind mehrere Kinder vorhanden. Neben der nun fälligen Erbschaftssteuer beruft sich eines der Kinder auf den Pflichtteils-Anspruch. Der Pflichtteil, der in der Höhe des gesetzlichen Anspruches greift, ist binnen drei Monaten in bar auszuzahlen. Er wird auf den Verkehrswert berechnet und nicht auf die Kapitalkonten des Unternehmens. Ist das Unternehmen nicht mit einer hohen Liquidität ausgestattet und befindet sich durch den Tod des Unternehmers zusätzlich in einer schwierigen Situation, wird sich in der Regel auch keine Bank bereit erklären, für die Begleichung der Forderungen einen Kredit einzuräumen. In diesem Fall müssten die anderen Erben aufgrund der Zahlungsunfähigkeit eine Insolvenz anmelden, obwohl es sich bisher um ein gesundes Unternehmen handelte.

Das Bessere ist der natürliche Feind des Guten. Mit der Hadenfeldt-Lösung können Sie wieder über die vorhandene, aber bisher gebundene Liquidität verfügen und diese zur Erzielung einer höheren Rentabilität einsetzen.

Beispiel: Eine jetzt vorhandene Liquidität kann in Investitionsformen überführt werden, mit denen höhere Renditen erwirtschaftet werden als mit dem Tagesgeldkonto. Die Absicherung der erforderlichen Liquidität kann günstig finanziert werden, wodurch sich die Gesamtrendite des Vermögens erheblich verbessert. Das Lebensalter des Vermögensträgers ist dabei von besonderer Bedeutung.

  • Die klassische Form des Ansparens hat den Nachteil, dass die Liquidität nicht sofort in voller Hohe verfügbar ist und eine Absicherung erst in 10, 20 oder 30 Jahren erreicht werden kann.
  • Als weiteres klassisches Instrument steht die Kreditaufnahme, die in der Vergangenheit absolut üblich war, auch heute noch zur Verfügung. Sie ist allerdings aufgrund der aktuellen Entwicklungen weder gesichert noch aus Kostengründen empfehlenswert.
  • Das dritte klassische Instrument ist die Risikolebensversicherung. Hier besteht das Problem, dass diese Versicherung maximal bis zum 75. Geburtstag greift. Danach ist keine Absicherung mehr möglich.
  • Aus den vorgenannten Gründen reichen diese klassischen Formen bei weitem nicht aus, um das Liquiditätsrisiko sicher abzudecken.
  • Die Lösung durch Hadenfeldt ist nicht neu, sondern bereits seit vielen Jahren bewährt. Von Beginn an war der umfassende Schutz die Grundlage unserer Konzeption. Unsere Absicherung dauert lebenslang und kann auch kurzfristig bereitgestellt werden.

    Die Hadenfeldt-Lösung ist dabei gleich mehrfach gesichert. Sie ist eine versicherte und auf den biometrischen Märkten kalkulierte Absicherung mit garantiertem Kalkulationszins. Anders als bei den Kapitalmärkten werden Versicherer, die diesen Zinssatz nicht mehr erwirtschaften, vom Protector aufgefangen. Der Zinssatz ist über diesen Schutzmechanismus garantiert.

  • Die Konzeption wird nach Ihren Bedürfnissen individuell entwickelt und auf Ihre Liquiditätssituation abgestimmt. Sie wird so aufgebaut, dass Sie Ihre vorgegebenen Ziele bei der Verteilung des Vermögens erreichen. Dabei ist entscheidend, wie vielen Personen das Vermögen zufließen soll und welche Pflichtteilsansprüche zu berücksichtigen sind. Sollte sich nach Vertragsabschluss etwas ändern (personell oder in der Vermögensstruktur), kann die Konzeption dynamisch Ihren aktuellen Anforderungen folgen.
    Ein Beispiel: Endlich kommt das lang ersehnte Enkelkind. Voller Freude über den neuen Stammhalter hat man die Betriebsvilla, den Stammsitz der Familie, auf das Enkelkind übertragen.
    Zwei Jahre später kommt das nächste Kind. Die Großeltern hatten ursprünglich vor, mit der Villa nicht nur eine Person, sondern die gesamte Generation abzufinden. Jetzt musste ein Vermögensausgleich geschaffen werden: „Geschenkt ist geschenkt und zurückholen ist nicht möglich!“ Um dem zweiten Enkel ein gleiches Vermögen zuzuordnen, musste man ganz tief in die Schatztruhe greifen. Mit den herkömmlichen Möglichkeiten war der Vermögensausgleich, wie geschildert, sehr aufwändig.

    Bei unseren Konzeptionen ist das hingegen überhaupt kein Problem! Mit der Hadenfeldt-Lösung behalten Sie volle Gestaltungsfreiheit und können Ihr Vermögen einfach aufteilen. Sie können vom ersten auf das zweite Kind übertragen, ohne die Nettovermögensposition des Erstgeborenen zu reduzieren.

  • Die Konzeption ist unabhängig von der Geschäftsführungsfunktion. Sollten die Kinder die Geschäftsführung des elterlichen Unternehmens nicht übernehmen, ist dennoch die volle Finanzierung gesichert, ohne Geschäftsanteile am Markt verkaufen zu müssen. Ein geeigneter Geschäftsführer kann rechtzeitig aufgebaut und die Bedürfnisse aller Beteiligten können berücksichtigt werden.
  • Für diese Situation sind besondere Lösungen erforderlich. Dafür haben wir spezielle Konzepte entwickelt, die sogar bis zum 85. Geburtstag umsetzbar sind und eine lebenslange Absicherung sicherstellen.

  • Bei unseren Lösungen geht es nicht darum, Steuern zu sparen, sondern die anfallenden, unvermeidlichen Steuern effizient zu finanzieren. Die Versicherungssumme ist dabei immer höher als die Beitragssumme.
  • Der Begriff „Kosten“ ist hier eigentlich nicht richtig. Wir sprechen von einem Aktivtausch, weil die Leistung der Konzeption auf jeden Fall eintritt und sich Ihr Aufwand auf jeden Fall auszahlen wird.
    Für einen 65-jährigen zum Beispiel ist eine Investition von 2% der Bemessungsgrundlage pro Jahr ausreichend, um bei 30% Erbschaftssteuer 100% des Steuerrisikos auszufinanzieren.
  • Die Liquiditätsabsicherung kann sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Wir haben schon Projekte begleitet, bei denen die Lösung binnen 24 Stunden rechtswirksam installiert wurde.
  • Wir benötigen das Geburtsdatum, das Geschlecht des Vermögensträgers und die Höhe der zu erwartenden Liquiditätsanforderungen. Auf dieser Basis können wir dann erste Berechnungen durchführen und Konzepte erarbeiten.

  • Da es sich bei der Absicherung immer um natürliche Personen handelt, ist ein ärztliches Testat für den Aufbau der Konzeption erforderlich. Aufgrund unserer ausgezeichneten Zusammenarbeit mit erfahrenen Rückversicherern sind wir bislang in der Lage, auch für Mandanten mit nicht perfekten Gesundheitsverhältnissen ein verbindliches Zeichnungsangebot vorlegen zu können.