ERBSCHAFTSTEUER

Erbschaftsteuer

Auch unter den neuen Regularien ab 2009 bleibt die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit höchste Priorität. Doch viele beschränken sich dabei nur auf die momentane Lebenssituation. Wir dürfen uns allerdings nicht vor der Frage verschließen, wie Liquidität auch im Falle eines Erbfalls und der daraus resultierenden Erbschaftsteuer zu sichern ist. Schließlich kommen dann neben Fragen zur Regelung der Unternehmensnachfolge auch finanzielle Abhängigkeiten ins Spiel.

 

Zahlung der Erbschaftssteuer im Erbfall

Durch einen Erbfall wird aufgrund der Erbschaftssteuer ein bedeutender Liquiditätsbedarf ausgelöst. Dieser muss innerhalb kürzester Zeit durch eine Zahlung ans Finanzamt gedeckt sein. Häufig ist das Vermögen allerdings in Immobilien, Maschinen oder anderen Bereichen des Unternehmens fest gebunden. So gerät eine ausgezeichnete Vermögensstruktur, die ja oftmals das Ergebnis eines oder mehrerer Lebenswerke sind, durch den Erbfall in Gefahr.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass im Erbfall außer der Erbschaftssteuer noch weitere Liquiditätserfordernisse wie Zugewinnausgleich, gesellschaftsrechtliche Abfindungen oder Ertragssteuern auftreten. Im Erbfall kommt es in der Regel zu einer Steuersonderprüfung, die häufig Nachzahlungen mit sich bringen und bei der oftmals weitere Liquiditätserfordernisse aufgedeckt werden.

Liquiditätsvorsorge im Erbfall ist der Schwerpunkt von Hadenfeldt. Wir haben Lösungen entwickelt, die dafür sorgen, dass auch für die Erbschaftssteuer genügend liquide Mittel bereitstehen. Möchten Sie mehr über unseren Ansatz zur Liquidität im Erbfall wissen? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch.