IMMOBILIEN

Immobilien vererben

„Sage nicht, Du kennst einen Menschen, bevor Du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ (Johann Kaspar Lavater) – Neben der fälligen Erbschaftssteuer können Streitigkeiten um das Erbe dazu führen, dass ein eigentlich florierendes Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit steht. Häufig ist ein Großteil des Vermögens in Immobilien angelegt; die Bereitstellung der notwendigen liquiden Mittel muss dann über Notverkäufe geschehen, was mit einem hohen Substanzverlust und in schlimmstem Fall mit dem Konkurs des Unternehmens einhergeht.

 

Bei der Hadenfeldt-Lösung kalkulieren wir mit einem ungewissen Todeszeitpunkt, d.h. mit einer Lebenserwartung von 120 Jahren. Dies ermöglicht es uns, Versicherungsnehmer auch über 75 Jahren in die Konzeptgestaltung aufzunehmen.

 

Durch eine Verteilung der Liquiditätssumme auf viele Rückversicherer erhalten Sie den vollen Versicherungsschutz bereits ab dem ersten Tag ein Leben lang. Im Erbfall kann das gebundene Vermögen problemlos an den Nachfolger vererbt werden. Der Gefahr, Immobilien mit großem Verlust in liquide Mittel umwandeln lassen zu müssen, wird von Anfang an vorgebeugt.

 

Der Schutz von Vermögen und Lebenswerken hat für Hadenfeldt höchste Priorität. Ohne Liquidität sind auch traditionsreiche Unternehmen gefährdet. Erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch, wie Sie auch Ihre Immobilien sicher an die nächste Generation vererben.